Besuch von öffentlichen Verhandlungen im Amtsgericht Nördlingen
Nach einer gründlichen Ausweis- und Sicherheitskontrolle durch das Gerichtspersonal durften die Schülerinnen und Schüler den Gerichtssaal betreten und sich auf ihre Plätze setzen. Der erste Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, betraf einen jungen Erwachsenen, der wegen Sachbeschädigung vorgeladen war. Der Angeklagte hatte nach übermäßigem Alkoholkonsum das Eigentum einer dritten Person beschädigt. Obwohl er im Nachhinein vorbildlich reagiert hatte, sich bei allen Beteiligten entschuldigt und sich um die Erstattung des entstandenen Schadens gekümmert hatte, konnte laut Staatsanwältin die Anklage nicht fallen gelassen werden. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe und einer Spende an eine gemeinnützige Organisation. Der Eintrag ins Führungszeugnis konnte jedoch vermieden werden.
Im zweiten Fall wurde ein junger Erwachsener erneut wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geladen. Der Angeklagte hatte bereits zuvor wegen des Besitzes von Marihuana vor Gericht verantworten müssen und eine Verwarnung mit strengen Auflagen erhalten. Im Rahmen des aktuellen Verfahrens wurde der Angeklagte erneut verwarnt, verbunden mit der dringenden Bitte, in eine Ausbildung einzutreten, um mehr Struktur in die labile Lebensweise zu bringen. Das Urteil wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz gefällt; ansonsten wäre es zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gekommen. Im dritten und vierten Fall wurden zwei Vorfälle von Körperverletzung verhandelt. Beim einen wurde die Anklage wegen Fahrlässigkeit und vorbildlichem Nachtat-Verhalten fallen gelassen, während beim anderen wegen der Schwere der Tat Schmerzensgeld und eine Geldstrafe verhängt wurden. Dass das Strafmaß stark von den Umständen der jeweiligen Tat abhängt, wurde an diesen Beispielen besonders deutlich.
Richter Krug moderierte die Urteile für die Klasse 9a anschaulich und erklärte die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Fälle. Die Schülerinnen und Schüler konnten alle ihre Fragen stellen und erhielten umfangreiche Antworten vom Richter persönlich.
Insgesamt kann der Besuch im Amtsgericht Nördlingen als äußerst lehrreich und informativ bewertet werden. Die Schülerinnen und Schüler konnten nicht nur interessante Fälle verfolgen, sondern auch das Verfahren und die Arbeitsweise des Gerichts hautnah miterleben. Der Besuch hat somit dazu beigetragen, das Verständnis für das Justizsystem zu vertiefen und das Bewusstsein für Recht und Gerechtigkeit zu stärken.
Text und Foto: Sandra Lüftl